Rechtsanwalt Frank Henkel berät seit 1997 Unternehmen branchenübergreifend auf dem Gebiet des Datenschutz- und Betriebsverfassungsrechts. Als ehemaliger hauptamtlicher Betriebsratsvorsitzender liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Beratung von Betriebsräten und Geschäftsleitungen zu den Themen betrieblicher Datenschutz und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Zudem verfügt er über langjährige Erfahrungen als (externer) betrieblicher Datenschutzbeauftragter.